Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NRW Cleaning Company 24 – Reinigungsdienstleistungen, Dortmund
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsdienstleistungen, die zwischen NRW Cleaning Company 24, Dernerstraße 451 A, 44329 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Dazu können gehören:
- Unterhaltsreinigung (Büros, Praxen, Gewerberäume)
- Grundreinigung und Sonderreinigung
- Treppenhausreinigung
- Glasreinigung (innen und außen)
- Baureinigung und Endreinigung
- Weitere im Angebot spezifizierte Leistungen
(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden gesondert berechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu betrauen, sofern diese sorgfältig ausgewählt und zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Standards verpflichtet werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern Zutritt zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zur vereinbarten Zeit zu gewähren.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle relevanten Informationen (z. B. Sicherheitsvorschriften, besondere Materialeigenschaften, Zugangscodes) rechtzeitig mitgeteilt werden.
(3) Erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber unentgeltlich bereitzustellen.
(4) Bei Verhinderung des Zutritts oder wesentlicher Erschwerung der Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 5,00 EUR je Mahnung in Rechnung zu stellen.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 6 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen
(1) Bei längerfristigen Verträgen (Laufzeit ab 6 Monaten) ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Vergütungen entsprechend gestiegener Lohn-, Material- oder Energiekosten anzupassen.
(2) Die Preisanpassung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.
§ 7 Reklamationen und Mängelrüge
(1) Mängel der erbrachten Reinigungsleistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Erst nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nacherfüllungsfrist stehen dem Auftraggeber weitere Rechte (Minderung, Rücktritt) zu.
(3) Reklamationen, die nicht fristgerecht gemeldet werden, begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Minderung.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des betreffenden Auftrags.
(3) Für Schäden an Gegenständen, Materialien oder Oberflächen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
(5) Gesetzlich zwingende Haftungsregelungen (insb. bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
§ 9 Schlüssel und Zugangsmittel
(1) Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten oder Codes, werden diese sicher verwahrt und ausschließlich für die Leistungserbringung genutzt.
(2) Im Falle des Verlustes von Zugangsmitteln haftet der Auftragnehmer nur bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist auf die Kosten des unmittelbaren Schlüsselersatzes begrenzt; Kosten für einen Austausch der Schließanlage werden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernommen.
(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Zugangsmittel unverzüglich zurückzugeben.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Näheres regelt die separate Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Reinigungsaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (regelmäßige Reinigungsverträge) haben die im Angebot genannte Laufzeit. Sie verlängern sich automatisch um jeweils 3 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als zwei Rechnungen in Zahlungsverzug gerät.
§ 12 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist Dortmund.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026 | NRW Cleaning Company 24, Dortmund